Wann dürfen Laubsauger betrieben werden? Eine berechtigte Frage. Schließlich möchte man ja keinen Ärger mit den Nachbarn. Um den Frieden zu wahren, halten Sie am Besten die Ruhezeiten ein. Generell gelten diese an Sonntagen- und Feiertagen während der mittäglichen Ruhezeit von 13 bis 15 Uhr, ebenso wie in den Morgen- (6 bis 9 Uhr) und Abendstunden (20 bis 22 Uhr). An Werktagen (Montag bis Samstag) nur morgens und abends (6 bis 7 Uhr und 20 bis 22 Uhr), aber nicht zur Mittagszeit. In diesen Zeiten achten Sie drauf, dass Sie keine schlafenden Hunde wecken. Außerhalb dieser Zeiten mag es sein , dass sich hier und da jemand beschwert. Rechtlich gesehen haben Sie aber nichts zu befürchten. Dies sind die offiziellen Ruhezeiten, die Sie im Netz und Büchern nachschlagen können.
Siehe auch
Laubsauger mit Häcksler
Laubsauger und Häcksler wie passt das zusammen? Der Laubsauger hat nicht nur einen Fang Sack …